KOSMETISCHE FUSSPFLEGE
Ausbildung in kosmetischer Fusspflege
Sie suchen eine neue Herausforderung oder eine berufliche Alternative?
Sie möchten sich selbstständig machen und benötigen dafür ein interessantes Betätigungsfeld?
Wenn Sie gern mit Menschen arbeiten, dann kann die Arbeit als kosmetische Fußpfleger*in für Sie der Beruf der Zukunft sein.
Die Tätigkeit der kosmetischen Fußpflege hat sich in den vergangenen Jahren zu einem selbstständigen Beruf entwickelt. Vor allem durch die zunehmende Zahl mobiler Senioren, aber auch wegen der vermehrten Fußprobleme schon bei jüngeren Menschen, beispielsweise berufsbedingt und durch falsches Schuhwerk, ist in diesem Bereich ein steigender Bedarf an verantwortungsbewussten, gut ausgebildeten Fachkräften zu verzeichnen.
Der Beruf der kosmetischen Fußpfleger beinhaltet ein breites Spektrum an Möglichkeiten, diesem Personenkreis zu helfen. Dabei bietet diese wertvolle Tätigkeit auch als Nebenbeschäftigung lukrative Verdienstmöglichkeiten bei flexibler Arbeitszeitgestaltung. Ob in Teilzeit im eigenen Salon oder beim Kunden ist die kosmetische Fußpflege bereits mit geringem finanziellen Aufwand möglich.
Der Lehrplan umfasst in der Theorie:
Einführung und Reihenfolge einer Behandlung / Hygiene / Anatomie & Physiologie / Anatomie des Nagels & Veränderungen der Nägel / Anatomie der Haut / Fußdeformitäten & Zehendeformitäten / Berufskunde (Abgrenzung zur Podologie) / Erste Hilfemaßnahmen & Verbände
In der Praxis umfasst der Umfang der Ausbildung:
Behandlung von Hornhaut / Nagelpflege / praktische Übungen mit Zangen & Fräsern / Fußmassage /Information über Entlastungstechniken
INFO:
- die Ausbildung erstreckt sich über mehrere Tage
- praktische Übungen an mind. 20 Personen
- Abschlussprüfung in Theorie & Praxis
Kursdaten/Kursnummer:
Seminarnummer: "FP2025"
Theorie:
Montag - Freitag – 08:30-17:30 Uhr
Praxis:
nach Vereinbarung
TERMIN AUF ANFRAGE - mind. 5 Teilnehmer für Seminarstart
Schulungsort
Rathausplatz 11
3. Obergeschoss
85049 Ingolstadt
Kosten
1380,- € (umsatzsteuerbefreite Leistung gemäß § 4 Nr. 21 UStG)
(Handout, Kaffeepause + Tagungsgetränk inkludiert, keine Versorgung in der Mittagspause)